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Untersuchung zur Krebsvorsorge ab 01.01.2020
Liebe Patientinnen:
Der Gesetzgeber hat neue Richtlinien zur Krebsvorsorge für Frauen festgelegt. Diese sollen ab 01.01.2020 gelten. Zunächst der wichtigste Satz (veröffentlicht vom Berufsverband der Frauenärzte):
Die jährliche Früherkennungsuntersuchung ist unverzichtbar.
Entscheidend für den Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs und andere
gynäkologische Krebserkrankungen ist die regelmäßige Teilnahme an
der Krebsfrüherkennungsuntersuchung!
Ab dem 20. Lebensjahr besteht nach wie vor ein Anrecht auf die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung, nach oben gibt es keine Altersgrenze. Dieses Anrecht ist wichtig für Frauen und sollte auch weiterhin genutzt werden.
Für Frauen zwischen dem 20. und dem 35. Lebensjahr ändert sich gar nichts. Ab dem 35. Lebensjahr ist nicht mehr jährlich ein Abstrich vom Gebärmutterhals vorgesehen, sondern nur alle 3 Jahre, dann in Kombination mit einem sogenannten HPV-Abstrich (um eine Infektion mit dem HPV-Virus festzustellen oder auszuschließen).
Die jährliche Untersuchung des äußeren Genitalbereiches, der Gebärmutter, der Eierstöcke, der Brust (und ab 50. LJ auch des Enddarms bleibt unverändert).

HPV-Impfung für Mädchen und AUCH für Jungen!
Humane Papillomviren (HPV) zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern. Durch die HPV-Infektion kann sich im Laufe der Zeit Krebs am Gebärmutterhals, an After oder Penis oder auch in Mund und Rachen entwickeln.
Die Impfung gegen HPV schützt wirksam vor den gefährlichsten HPV-Typen und senkt damit das Risiko für diese Krebserkrankungen. Für den bestmöglichen Schutz sollte vor dem ersten sexuellen Kontakt bereits ein Impfschutz bestehen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV nicht nur für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren, sondern seit Juni 2018 auch für alle Jungen in diesem Alter.
Jugendliche, die bis zum Alter von 15 Jahren noch nicht gegen HPV geimpft worden sind, sollten die Impfung möglichst bald und noch vor dem 18. Geburtstag nachholen.

HPV-Impfung für Mädchen und Jungen

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Jungen und Mädchen sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren gegen HPV geimpft werden. In diesem Alter sind zwei HPV-Impfungen notwendig.
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Verpasste Impfungen gegen HPV sollten so bald wie möglich und vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Wird erst ab einem Alter von 15 Jahren geimpft, sind drei Impfungen notwendig.
Die HPV-Impfung kann zum Beispiel von einem Arzt oder einer Ärztin der Kinder- und Jugendmedizin, der Allgemein- oder Inneren Medizin oder von einem Frauenarzt bzw. einer Frauenärztin durchgeführt werden.
Übertragung von HPV
Eine Ansteckung mit HPV erfolgt über minimale Verletzungen der Haut oder über die Schleimhäute im Rahmen sexueller Kontakte. Selten kommt es zu einer Schmierinfektionen durch Gegenstände. Auch eine Ansteckung des Neugeborenen durch die Mutter unter Geburt ist möglich.
Krankheitsverlauf
Es sind mehr als 200 verschiedene HPV-Typen bekannt. Man geht davon aus, dass sich rund 80 Prozent aller sexuell aktiven Menschen zumindest einmal in ihrem Leben mit einem Typ den Viren infizieren. Die meisten HPV-Infektionen verlaufen ohne Krankheitszeichen und daher unbemerkt.
Die Infektion heilt häufig nach einiger Zeit folgenlos wieder aus. Bleibt die Infektion jedoch bestehen, verursacht das HP-Virus entweder Genitalwarzen oder Veränderungen an Zellen aus denen sich Krebs entwickeln kann.
Bei den Genitalwarzen handelt es sich um Feigwarzen die meist an Schamlippen, Damm, Penis, Leisten aber auch am und im After auftreten. Insgesamt gibt es 15 HPV - Typen die Krebs hervorrufen können. Die meisten Erkrankungen werden durch zwei Hochrisiko-Typen verursacht: HPV 16 und 18.
An durch HPV verursachtem Krebs erkranken in Deutschland etwa 6.250 Frauen und 1.600 Männer. Bei Männern rufen Infektionen mit HPV-Hochrisiko-Typen hauptsächlich Krebs im Mund- und Rachenbereich sowie an Anus und Penis hervor, bei Frauen Gebärmutterhalskrebs. Wenn Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs oder die Erkrankung durch eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung rechtzeitig erkannt werden, können sie in der Regel gut behandelt werden.
